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Bei der Bemessung einer Geldbuße von mehr als 250 Euro besteht eine Verpflichtung des Gerichts zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse des Betroffenen. Das Gericht muss sich der Wechselwirkung der Bemessung des Fahrverbots und der Geldbuße bewusst sein und prüfen, ob wegen außergewöhnlicher Härte oder durch Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |