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Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist dem Verteidiger die vollständige Falldatei des Messgerätes samt Token und Passwort zur Verfügung zu stellen. Dies ergibt sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren und dem Anspruch auf rechtliches Gehör, insbesondere bei standardisierten Messverfahren, und zwar unabhängig von konkreten Anhaltspunkten für einen Messfehler. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |