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Der Verteidiger hat in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung einen Anspruch auf Zugang zu der Messreihe (Rohmessdaten) aus dem Recht auf ein faires Verfahren. Diese Messreihe ist dem Verteidiger zum Abruf über eine Internetverbindung bereitzustellen und nicht nur in den Diensträumen der Behörde zugänglich zu machen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |