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['Eine unterlassene Beweismittelvervollständigung ist keine Maßnahme einer Behörde, die von dem Rechtsbehelf des § 62 OWiG umfasst wäre, da dieser nur behördliche Maßnahmen mit selbstständiger Bedeutung erfasst.', 'Ein Anspruch auf Herausgabe der gesamten Messreihe besteht nicht, da diese nicht aufgrund des konkreten Ermittlungsverfahrens entstanden ist und die Herausgabe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung anderer gemessener Verkehrsteilnehmer eingreifen würde.'] (Orientierungssatz, nicht amtlich) |