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Der durchschnittliche Versicherungsnehmer darf sich als technischer Laie auf den Inhalt eines Kostenvoranschlags seiner Werkstatt verlassen und muss nicht hinterfragen, ob einzelne Positionen der Reparatur tatsächlich erforderlich waren oder ob die Werkstatt unnötige Arbeiten oder überhöhte Preise ansetzt. Das Werkstattrisiko für eine nicht sachgerechte Reparatur trägt der Kaskoversicherer. Ein Verschulden des Versicherungsnehmers bei der Entstehung von Mehrkosten liegt nicht vor, selbst wenn der Versicherer vorab auf vermeintlich nicht erforderliche Positionen hingewiesen hat, da es sich der Beurteilung des Laien entzieht, die Richtigkeit des Kostenvoranschlags gegenüber einem Prüfbericht des Versicherers zu beurteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |