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Das OLG Hamm beabsichtigt, die Berufung gegen die Abweisung eines Löschungsanspruchs von Fahrzeugdaten im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS) zurückzuweisen. Die Speicherung der Daten nach einer auf Totalschadenbasis fiktiv abgerechneten Regulierung wird als zulässig erachtet, da das Interesse der Versicherungswirtschaft an der Betrugsvermeidung das Persönlichkeitsrecht des Klägers überwiegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |