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Eine wirksame Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch durch einen Terminsbevollmächtigten setzt eine ausdrückliche Ermächtigung des Betroffenen voraus, die auch nachträglich nachgewiesen werden kann. Die Verneinung eines Härtefalls beim Fahrverbot wegen drohenden Arbeitsplatzverlustes kann nicht allein mit vom konkreten Fall losgelösten Überlegungen zur allgemeinen Beschäftigungslage begründet werden; es bedarf konkreter Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |