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Fahrverbotsbeginn und Verlust des Führerscheins

Fahrverbotsbeginn und Verlust des Führerscheins





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Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Fahrverbot

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wann beginnt die Vollstreckung eines rechtskräftigen Fahrverbots bei Verlust des Führerscheins?




OLG Düsseldorf v. 09.08.1999:
Ist gegen den Betroffenen rechtskräftig ein Fahrverbot verhängt, so beginnt die Verbotsfrist des StVG § 25 Abs 5 S 1 bei tatsächlichem oder angeblichem Verlust des Führerscheins mit dem Zeitpunkt der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

AG Neunkirchen v. 26.01.2005:
Wenn ein Betroffener seinen Führerschein nach Rechtskraft der ein Fahrverbot anordnenden Entscheidung verloren hat, ist für den Beginn der Verbotsfrist auf den Tag des Verlustes abzustellen.

LG Essen v. 31.10.2005:
Kommt einem Betroffenen vor rechtskräftiger Entscheidung über ein Fahrverbot der Führerschein abhanden, so beginnt bei anschließender rechtskräftiger Entscheidung der Ablauf der Verbotsfrist bereits mit Mitteilung des Verlustes bei Gericht oder der Vollstreckungsbehörde.

AG Viechtach v. 24.07.2006:
Wenn ein Betroffener seinen Führschein nach Rechtskraft der ein Fahrverbot anordnenden Entscheidung verloren hat, so ist für den Beginn der Verbotsfrist auf den Tag des Verlustes abzustellen.

OLG Köln v. 20.10.2015:
Hat der zu einem bußgeldrechtlichen Fahrverbot verurteilte Betroffene seinen Führerschein verloren, ist für den Beginn der Fahrverbotsfrist auf den Zeitpunkt des Eingangs einer Verlustanzeige abzustellen, nicht auf die Rechtskraft der Entscheidung.

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