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Ein vom sogenannten "VW-Abgasskandal" betroffenes Fahrzeug ist mangelhaft, wenn eine Manipulationssoftware verbaut ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand optimiert, im normalen Fahrbetrieb jedoch eine geringere Abgasrückführungsrate aufweist. Der Käufer muss sich auf eine Nachbesserung des Kfz nicht einlassen, wenn er von der Beklagten arglistig getäuscht wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |