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Der vorliegende Textabschnitt stellt den Tatbestand einer Entscheidung dar, in dem die Klägerin die Rückabwicklung des Erwerbs eines gebrauchten PKW sowie Schadenersatz von den Beklagten begehrt. Die Klage basiert auf dem Vorhandensein einer softwaregesteuerten Abgasrückführung (Dieselgate-Software) im Fahrzeug, die zu einer Fahrzykluserkennung führt und im normalen Straßenbetrieb anders arbeitet als auf dem Prüfstand. Die Klägerin macht einen wesentlichen Mangel, arglistige Täuschung und Haftung der Beklagten geltend, einschließlich der Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |