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['Ein umfassender Ausschluss der Sachmängelhaftung bei einem privaten Gebrauchtwagenkauf ist wirksam, es sei denn, der Verkäufer hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Fahrzeugs übernommen.', 'Die Angabe "Steinschlag Frontscheibe Beifahrerseite" in einem Kaufvertrag mit umfassendem Gewährleistungsausschluss ist lediglich eine Wissenserklärung des Verkäufers und keine Zusicherung einer umfassenden Mangelfreiheit des Fahrzeugs.', 'Der Hinweis auf eine "Restgarantie" in einer E-Mail des privaten Verkäufers, der das Fahrzeug selbst von einem Händler erworben hat, ist regelmäßig als Verweis auf die Garantie des Händlers und nicht als eigene Beschaffenheitsgarantie des privaten Verkäufers zu verstehen.'] (Orientierungssatz, nicht amtlich) |