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Der Geschädigte kann nach einem Verkehrsunfall die Erstattung von Reparaturkosten verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen. Dies gilt auch für Positionen wie Covid-19 Desinfektion, Verbringung des Fahrzeugs zur Lackierung und Fahrzeugreinigung, sofern sie nicht erkennbar überzogen sind und das Werkstattrisiko nicht uneingeschränkt greift. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |