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Das OLG Celle hat die Haftung der Beklagten für einen Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrradfahrer mit einer sich öffnenden Fahrertür kollidierte, auf 100 % festgesetzt. Das Landgericht hatte zuvor eine Haftungsquote von 80 % angenommen, basierend auf einem Sachverständigengutachten, das einen Türöffnungswinkel von 10 Grad und einen Seitenabstand des Fahrradfahrers von 20 bis 25 cm feststellte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |