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Sind die Parteien identisch und ist der Gegenstand des Beweissicherungsverfahrens zugleich Gegenstand des Rechtsstreits, ist über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ausschließlich durch die prozessuale Kostenentscheidung zu befinden; ein materiell-rechtlicher Kostenersatzanspruch ist auf vorprozessuale und außerprozessuale Kosten beschränkt. Ein Beweisbeschluss, der die Feststellung von Symptomen beim Betrieb eines Fahrzeugs zum Ziel hat, ist bei einem bereits ausgebauten Getriebe dahingehend auszulegen, dass der Sachverständige feststellen soll, ob der technische Zustand des Getriebes die geschilderten Probleme im Fahrbetrieb verursachen würde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |