|
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann der Geschädigte den Ersatz fiktiver Reparaturkosten nur verlangen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiternutzt. Eine vor Ablauf dieser Frist erhobene Klage auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten ist zunächst unschlüssig, wird aber mit Ablauf der Frist schlüssig, wenn der Geschädigte die Weiternutzung darlegt, was auch im Berufungsverfahren zulässig ist. Gleicht der Schädiger den Schaden aus, tritt Erledigung der Hauptsache ein, wobei auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses abzustellen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |