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Kann sich der Eigentümer auch auf das Integritätsinteresse berufen, wenn er das Fahrzeug nicht mit Rechnung in einer Fachwerkstatt reparieren lässt, sondern die Schadensbeseitigung in Eigenregie vornimmt?
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Genügt eine Teilreparatur, die sich im Rahmen der 130-%-Grenze hält, oder ist eine Komplettreparatur nötig?
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Ist eine Reparatur mit Gebrauchtteilen ausreichend oder müssen Neuteile verwendet werden?
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Sind bei der Vornahme der sog. Vergleichskontrollrechnung die Wertminderung und die Mietwagenkosten zu berücksichtigen?
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