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Der Schwacke-Mietpreisspiegel ist eine geeignete Schätzgrundlage für Mietwagenkosten nach einem Unfall. Internet-Angebote sind in der Regel nicht geeignet, die Schwacke-Preiserhebungen zu widerlegen, insbesondere wenn sie zeitpunktbezogen, auslastungsabhängig oder für feste Anmietzeiten kalkuliert sind. Von den Mietwagenkosten ist ein Abzug für die Eigenersparnis des Geschädigten in Höhe von 5 % des Normaltarifs vorzunehmen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |