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Wenn es der Verteidigung obliegt, konkrete Einwände gegen eine Geschwindigkeitsmessung zu erheben, muss ihr eine umfassende Überprüfung der Messung möglich sein. Dazu benötigt der Betroffene Zugang zu den für die Beurteilung des Messwertes relevanten Unterlagen. Die Vorenthaltung der Einsichtnahme in Unterlagen verwendeter Messgeräte (z.B. Lebensakte, vollständige Messdatei, gesamte Messreihe, Statistikdatei) verletzt den aus Art. 6 EMRK folgenden Grundsatz des fairen Verfahrens und beeinträchtigt das Recht auf eine effektive Verteidigung; datenschutzrechtliche Gründe stehen dem nicht entgegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |