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Eine vertragliche Abtretungsbeschränkung steht der Aktivlegitimation nicht entgegen, wenn die Verweigerung der Zustimmung zur Abtretung unbillig ist. Eine Werkstatt, die ein Fahrzeug nach Maßgabe eines Sachverständigengutachtens repariert, ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob der im Gutachten vorgesehene Reparaturweg zur Beseitigung des unfallbedingten Schadens erforderlich ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |