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Ein von der Beklagtenseite vorgelegter Prüfbericht ist nicht geeignet, die Schadensbewertung durch einen Gutachter in Zweifel zu ziehen, wenn die Qualifikation des Erstellers unklar ist, die Erstellung ohne Besichtigung des Fahrzeugs erfolgte und die fachliche Unabhängigkeit der Kalkulation zweifelhaft erscheint. Die Kosten einer Beilackierung sind im Rahmen einer fiktiven Abrechnung ersatzfähig, wenn diese zur sach- und fachgerechten Reparatur als erforderlich anzusehen sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |