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Hinsichtlich der allein noch im Streit stehenden Desinfektionskosten nach einem Verkehrsunfall ist der Unfall zwar äquivalent, nicht jedoch adäquat kausal. Die erforderliche Adäquanz fehlt, da der Unfall und die Reparatur rein zufällig in den Zeitraum der Sars-CoV-2 Pandemie fielen. Die geringe Eintrittswahrscheinlichkeit einer solchen Pandemie macht sie zu einem unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umstand. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |