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Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln setzt voraus, dass der Käufer dem Verkäufer eine ausreichende Möglichkeit zur Nacherfüllung einräumt. Hierzu gehört auch, dem Verkäufer die Möglichkeit zur Untersuchung der Kaufsache zu geben und ihm diese zur Verfügung zu stellen, selbst wenn keine ausdrückliche Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt wurde, sondern lediglich eine angemessene Frist nach Anzeige der Mängel abgewartet wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |