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Die steuerrechtliche Bewertung eines Fahrzeugs als PKW stellt einen Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, wenn zwischen den Parteien die Versteuerung als LKW vereinbart wurde. Die Besteuerung des Fahrzeugs ist eine Beschaffenheit der Kaufsache und die Einordnung in eine Steuerklasse eine Eigenschaft eines Kraftfahrzeugs, die von dessen Gestaltung bzw. Aufbau abhängt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |