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Ein Schaden an einem Fahrzeug, der durch den Zusammenstoß mit einem Metallpfosten auf einem Parkplatz entsteht, kann auf ein Fahrmanöver zurückzuführen sein, das durch das verkehrsordnungswidrige Fahrverhalten eines anderen Fahrzeugführers ausgelöst wurde. Die Feststellung des Sachverhalts und des Kausalzusammenhangs basiert auf der erneuten Beweisaufnahme und der Würdigung der Zeugenaussagen, wobei der Senat einer Zeugin Glauben schenkt, die ihre Erinnerung ohne Vermutungen wiedergab. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |