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Das Werkstattrisiko geht zulasten des Schädigers, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten ansetzt oder nicht ausgeführte Arbeiten berechnet. In Zeiten der Corona-Pandemie sind auch die Kosten für eine Fahrzeugdesinfektion nach erfolgter Reparatur eines Fahrzeugs, die ein Berühren des Fahrzeugs durch Dritte erfordert, als notwendig zu erstatten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |