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Ein Nutzungsausfall kann auch dann beansprucht werden, wenn das Fahrzeug nicht repariert wurde, aber tatsächlich nicht nutzbar war, da es sich in einem nicht-verkehrssicheren Zustand befand. Der Nutzungsausfall ist in diesem Fall auf die Zeit beschränkt, die für eine umgehende Reparatur erforderlich gewesen wäre. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |