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Nutzungsausfall und Nutzungswille




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines



Einleitung:


Zum Rückschluss auf fehlenden Nutzungswillen bei längerem Zeitablauf zwischen Unfall und Ersatzbeschaffung hat das Amtsgericht Gummersbach (Urteil vom 06.09.2010 - 10 C 23/10) ausgeführt:

   "Da es sich bei dieser Kommerzialisierung von Gebrauchsvorteilen um einen eng zu begrenzenden Ausnahmetatbestand handelt, ist Anspruchsvoraussetzung aber stets eine fühlbare Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit des Pkw. Erforderlich sind daher immer ein Nutzungswille des Unfallgeschädigten und eine hypothetische Nutzungsmöglichkeit (Staudinger-Schiemann, BGB, 2005, § 251 Rdnr. 77 m. w. N.). Diese Voraussetzungen sind zur Schadensbegrenzung erforderlich, um einer Ausnutzung des Unfalles zur Gewinnerzielung vorzubeugen. Der Geschädigte soll den Unfall nicht zum Anlass nehmen können, sich für die Vereitelung einer bloß abstrakten Nutzungsmöglichkeit eine Entschädigung zahlen zu lassen und so am Unfall zu verdienen (OLG Bremen NJW-RR 2002, 383). Ein Nutzungswille fehlt jedoch grundsätzlich dann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug dauernd oder für mehrere Monate nicht reparieren lässt oder sich alsbald nach dem Unfall kein Ersatzfahrzeug kauft (Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2006, § 249 Rdnr. 67; BGH NJW 1976, 1396; OLG Köln MDR 2004, 1114; OLG Bremen NJW-RR 2002, 383).

Wartet der Unfallgeschädigte mit der Reparatur des Unfallwagens mehr als zwei Monate, spricht bereits eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er das Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzen wollte, so dass ihm für diese Zeit auch kein Anspruch auf Entschädigung für entgangene Nutzungen zusteht (OLG Köln MDR 2004, 1114). Mit dem Abwarten der Reparatur über einen derart langen Zeitraum offenbart der Geschädigte in der Regel, dass er auf die Nutzung des Pkw nicht angewiesen war (OLG Hamm, Urteil vom 23.02.2006 – 28 U 164/05). Dies muss erst recht gelten, wenn der Geschädigte – wie hier - das Fahrzeug überhaupt nicht reparieren lässt und erst mehr als eineinhalb Jahre nach dem Unfall ein Ersatzfahrzeug erwirbt. In diesem Fall ist die Beschaffung des neuen Fahrzeugs nicht mehr adäquat kausal auf das Unfallereignis zurückzuführen."

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Ausfallentschädigung - Nutzungsausfall und Mietwagenkosten

Voraussetzung für eine Nutzungsausfallentschädigung sind Nutzungswille und tatsächliche und rechtliche Nutzungsmöglichkeit.

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Allgemeines:


KG Berlin v. 01.03.2004:
Die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges ist keine Voraussetzung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

OLG Köln v. 08.03.2004:
Wartet der Halter eines infolge eines Verkehrsunfalls beschädigten Kfz mehr als 2 Monate zu, ehe er sein Fahrzeug in Reparatur gibt, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er das Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzen wollte, so dass ihm für diese Zeit auch kein Anspruch auf Entschädigung für entgangene Nutzungen zusteht.

OLG Stuttgart v. 21.04.2010:
Ist ein beschädigter PKW nur saisonal zum Straßenverkehr zugelassen (sog. Saisonkennzeichen) und fällt die Reparatur teilweise in einen Zeitraum nach Ablauf der saisonalen Zulassung, fehlt es in dieser Zeit an dem für die Gewährung einer Nutzungsausfallentschädigung erforderlichen Nutzungswillen.

AG Gummersbach v. 06.09.2010:
Lässt ein Unfallgeschädigter das beschädigte Fahrzeug nicht reparieren und beschafft nicht zeitnah nach einem Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug, spricht eine tatsächliche Vermutung gegen seinen Nutzungswillen, so dass er grundsätzlich keinen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung hat. Diese Vermutung wird nicht dadurch entkräftet, dass der Unfallgeschädigte sich mehr als eineinhalb Jahre nach dem Unfall ein höherwertiges und teureres Ersatzfahrzeug beschafft, weil dieser Fahrzeugkauf nicht mehr adäquat kausal auf das Unfallereignis zurückzuführen ist.

LG Wiesbaden v. 19.12.2012:
Ein Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens beim unfallbedingten Totalschaden eines Fahrzeugs für die Zeit der Wiederbeschaffungsdauer kommt auch dann in Betracht, wenn der Geschädigte erst ca. sieben Monate nach dem Unfallereignis ein Ersatzfahrzeug anschafft, weil der Versicherer des Schädigers den Schaden erst fünf Monate nach dem Unfall reguliert hatte, und der Geschädigte nicht über die nötigen Mittel verfügte, um ein Ersatzfahrzeug zu erwerben. In einem solchen Fall ist trotz des erheblichen Zeitablaufs zwischen Unfall und Ersatzbeschaffung nicht von einem fehlenden Nutzungswillen des Geschädigten auszugehen.

LG Stuttgart v. 19.12.2012:
Ist der Unfallgeschädigte auf die Benutzung eines Fahrzeugs für die Fahrt zur Arbeitsstelle angewiesen, so kommt ein Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch dann in Betracht, wenn er erst sieben Monate nach dem Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug angeschafft hat, weil seine Eltern ihm bis zu diesem Zeitpunkt ihr Zweitfahrzeug zur Verfügung gestellt haben, das er dem Vater nur in wenigen dringenden Fällen "ausleihen" musste.

OLG Frankfurt am Main v. 21.12.2012:
An einem für einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung erforderlichen Nutzungswillen während der Wiederbeschaffungsdauer fehlt es regelmäßig, wenn der Geschädigte über längere Zeit kein Ersatzfahrzeug anschafft (hier: Ersatzbeschaffung nach weit über einem Jahr).

AG Berlin-Mitte v. 14.08.2014:
Der Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung bei Vorliegen eines wirtschaftlich - technischen Totalschadens besteht auch dann, wenn der Geschädigte kein neues Fahrzeug beschafft oder eine Reparatur nicht veranlasst. Die Tatsache, dass der Geschädigte zum Zeitpunkt des Unfalls über ein Fahrzeug verfügt hat, genügt zum Nachweis des grundsätzlichen Nutzungswillens.

LG Bochum v. 25.03.2019:
Der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung setzt Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit voraus. Wartet der Geschädigte nach einem Unfall mehrere Monate, bevor er das Fahrzeug reparieren lässt oder sich ein Ersatzfahrzeug anschafft, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er das Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzen wollte.

OLG Dresden v. 17.05.2021:
  1.  Der Umstand, dass der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall mehrere Monate abwartet, bevor er sich ein Ersatzfahrzeug anschafft, begründet eine tatsächliche Vermutung für einen fehlenden Nutzungswillen.

  2.  Diese Vermutung wird nicht durch den Vortrag entkräftet, zu einer Neuanschaffung nicht in der Lage zu sein, wenn der Geschädigte ein regelmäßiges Arbeitseinkommen erzielt, keine Zahlungsverpflichtungen bestehen und das Girokonto im Plus geführt wird, so dass davon auszugehen ist, dass der Geschädigte sich einen Kredit zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und hierdurch auch nicht über Gebühr belastet wird.

BGH v. 07.05.2026:
Nutzungsausfall bei verzögerter Nacherfüllung eines Kfz-Reparaturvertrags

BGH v. 07.10.2025:
Ausschluss des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall bei zumutbarer Ersatznutzung eines Fahrzeugs

BGH v. 17.10.2025:
Zur Geltendmachung von Nutzungsausfallentschädigung aus abgetretenem Recht des Fahrzeugnutzers

OLG Celle v. 01.03.2023:
Zum Nachweis der sach- und fachgerechten Reparatur eines Bagatell-Vorschadens und zum Nutzungsausfall bei Oldtimern

Amtsgericht Bad v. 02.09.2023:
Nutzungsausfallentschädigung bei Verzug mit der Nacherfüllung eines mangelhaften Pkw

Landgericht Dortmund v. 08.11.2022:
Merkantile Wertminderung: Umsatzsteuerabzug bei Vorsteuerabzugsberechtigung; Nutzungsausfall bei vorhandenem Zweitfahrzeug

OLG Düsseldorf v. 09.03.2021:
Zur Nutzungsausfallentschädigung bei langer Reparaturdauer und Nutzung eines Ersatzfahrzeugs des Sohnes

Amtsgericht Nordenham v. 22.11.2022:
Zum Nutzungsausfallschaden: Nutzungswille trotz späterer Anmietung eines Ersatzfahrzeugs und Krankschreibung des Geschädigten

OLG Düsseldorf v. 09.04.2019:
Dauer des Nutzungsausfalls und Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten nach Verkehrsunfall

BGH v. 06.12.2018:
Zur Bemessung des Nutzungsausfallschadens bei gewerblich genutzten Fahrzeugen

OLG Düsseldorf v. 28.05.2019:
Zur Nutzungsausfallentschädigung bei fiktiver Abrechnung und wirtschaftlichem Unvermögen zur Ersatzbeschaffung

OLG München v. 16.11.2018:
Zur Schätzung des merkantilen Minderwerts und des Nutzungsausfalls bei Verkehrsunfallschaden

OLG Saarbrücken v. 14.09.2017:
Zur 130%-Regel und Nutzungsausfallentschädigung bei fehlender Bestätigung des Integritätsinteresses bzw. Nutzungswillens

Amtsgericht München v. 22.11.2019:
Nutzungsausfall bei verkehrsunsicherem Fahrzeug ohne Reparatur

Landgericht Regensburg v. 23.12.2025:
Zur Berechnung des Nutzungsausfallschadens und Anforderungen an die Ersatzbeschaffung nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Augsburg v. 15.12.2025:
Anforderungen an den Nachweis der Reparaturdauer für Nutzungsausfallentschädigung bei fiktiver Abrechnung und Eigenreparatur

Amtsgericht Neumarkt v. 28.07.2021:
Nutzungsausfallentschädigung: Nutzungswille trotz langer Wartezeit bei fehlenden finanziellen Mitteln

Amtsgericht Kerpen v. 30.10.2019:
Zur Nutzungsentschädigung und Mietwagenkosten bei finanzieller Notlage des Geschädigten nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Essen v. 16.08.2022:
Nutzungsausfallentschädigung: Erforderlichkeit der konkreten Darlegung von Reparaturzeitraum und -umfang

Amtsgericht Rheine v. 26.02.2019:
Zum Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall, Nettoreparaturkosten und Nutzungsausfallentschädigung

Amtsgericht Iserlohn v. 12.10.2017:
Zur Erforderlichkeit von Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

Landgericht Düsseldorf v. 21.09.2018:
Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei streitigem Unfallhergang; Erstattungsfähigkeit von Finanzierungskosten und Nutzungsausfall

Amtsgericht Bottrop v. 19.05.2016:
Nutzungsausfallentschädigung: Kein Nutzungswille bei Untätigkeit über längeren Zeitraum

Amtsgericht Velbert v. 12.12.2023:
Nutzungsentschädigung bei verzögerter Ersatzteillieferung nach Verkehrsunfall

Landgericht Aschaffenburg v. 28.09.2022:
Mietwagenkosten: Werkstattrisiko bei verzögerter Ersatzteillieferung; Erforderlichkeit von Winterreifen und Zustellkosten

Amtsgericht Erkelenz v. 14.08.2023:
Zur Dauer der Nutzungsausfallentschädigung bei finanziellen Engpässen des Geschädigten und verzögerter Reparaturfreigabe durch den Versicherer

Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch v. 28.01.2021:
Zur Schadensminderungspflicht bei Nichtverwertung oder Nichtnutzung eines Unfallfahrzeugs über längere Zeit

Amtsgericht Schwelm v. 10.12.2020:
Zum Werkstattrisiko bei der Reparaturdauer und dem Wahlrecht zwischen Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten

Landgericht Köln v. 13.08.2019:
Mietwagenkosten bei Reparaturverzögerung durch Ersatzteilbeschaffung: Risiko des Schädigers

Landgericht Essen v. 21.12.2016:
Nutzungsausfallschaden: Schadensminderungspflicht bei fehlender Vorfinanzierung und unterbliebenem Hinweis an den Schädiger

Landgericht Hagen v. 19.10.2015:
Zum Schadensersatz nach Verkehrsunfall und Nutzungsausfallentschädigung

Amtsgericht Essen v. 06.07.2015:
Zur Nutzungsausfallentschädigung bei Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Geschädigten

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr v. 29.07.2014:
Zur Erstattungsfähigkeit von Nutzungsausfall bei stets fahrtüchtigem Fahrzeug nach Verkehrsunfall

OLG Köln v. 22.05.2014:
Zum Ersatz von Frustrierungsschäden und Nutzungsausfallentschädigung bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Bielefeld v. 28.01.2014:
Zur Nutzungsentschädigung bei fehlendem Nutzungswillen nach langer Wartezeit auf Ersatzfahrzeug

Amtsgericht Paderborn v. 14.11.2014:
Schadensersatz nach Parkplatzunfall: Erforderlichkeit von Beilackierung und Nutzungsausfall bei Lieferverzögerung

Amtsgericht Essen v. 27.11.2013:
Keine Nutzungsausfallentschädigung bei fahrbereitem und verkehrssicherem Fahrzeug trotz wirtschaftlichen Totalschadens

Amtsgericht Köln v. 10.07.2013:
Zur Nutzungsentschädigung für ältere Fahrzeuge und den Anforderungen an den Vortrag zum Schmerzensgeld

Amtsgericht Köln v. 07.12.2011:
Zum fehlenden Nutzungswillen bei verzögertem Reparaturbeginn eines nicht fahrbereiten Fahrzeugs

OLG Düsseldorf v. 29.11.2011:
Nutzungsausfallentschädigung für Oldtimer-Sportwagen bei vorhandenem Zweitfahrzeug; kein fühlbarer Schaden durch entgangenes Fahrgefühl

Landgericht Düsseldorf v. 02.09.2011:
Zum Nachweis des Verdienstausfalls bei gewerblich genutztem Fahrzeug (Taxi) nach Verkehrsunfall; Konkrete Darlegungspflicht

Amtsgericht Brühl v. 03.08.2011:
Nutzungsausfallentschädigung bei verkehrstauglichem Fahrzeug und Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht

Amtsgericht Unna v. 27.05.2011:
Zum Nutzungsausfall eines Motorrads bei vorhandenem Pkw

Landgericht Arnsberg v. 12.05.2010:
Zur Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung bei über 10 Jahre alten Fahrzeugen und Abgrenzung zu Vorhaltekosten

Amtsgericht Geldern v. 22.07.2013:
Zum Nutzungsausfall bei fehlender Ersatzbeschaffung und Schmerzensgeld für leichte Prellungen nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Dortmund v. 08.05.2013:
Nutzungsausfall bei verkehrssicherem Fahrzeug und fehlendem Nutzungswillen; Schmerzensgeld bei vorbestehenden degenerativen Veränderungen

OLG Köln v. 11.10.2012:
Sachverständigengutachten: Ausschluss von Alternativursachen bei Motorschaden; Erstattungsfähigkeit von Finanzierungs-, Standkosten und Nutzungsausfall

Landgericht Dortmund v. 24.11.2011:
Zum Umfang des Reparaturschadens (Teilersatz) und Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Gummersbach v. 19.10.2011:
Zum Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Wiederbeschaffungsaufwand, Beilackierung und Nutzungsentschädigung bei fehlendem Nutzungswillen

Amtsgericht Düsseldorf v. 05.10.2011:
Zur Nutzungsausfallentschädigung bei fehlender Ersatzbeschaffung und zum Differenzsteueranteil beim Wiederbeschaffungswert

OLG Düsseldorf v. 05.10.2010:
Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge und Fahrzeuge gemeinnütziger Einrichtungen

Amtsgericht Aachen v. 09.06.2010:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten bei Drittnutzung, Schwacke-Liste und Zusatzkosten nach Verkehrsunfall

Landgericht Dortmund v. 07.12.2011:
Nutzungsausfallschaden bei Zweitfahrzeug: Keine Kompensation für 'andersartiges Fahrgefühl' bei gesicherter Mobilität

Landgericht Wuppertal v. 09.06.2011:
Leasingvertrag: Auslegung einer Bitte um Vertragsauflösung als Kündigung; Voraussetzungen der Kündigung wegen hoher Reparaturkosten

OLG Düsseldorf v. 02.07.2009:
Zur Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen

Amtsgericht Köln v. 03.03.2009:
Nutzungsausfallentschädigung: Fehlender Nutzungswille bei langer Verzögerung der Ersatzbeschaffung

Landgericht Wuppertal v. 22.12.2008:
Zur Nutzungsausfallentschädigung bei Totalschaden, langer Wiederbeschaffungsdauer wegen finanziellen Unvermögens und Überlassung an Dritte

OLG Düsseldorf v. 02.07.2008:
Zur Berechnung des Nutzungsausfallschadens bei langfristigem Ausfall und älteren Fahrzeugen nach der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch

Amtsgericht Essen v. 27.06.2007:
Nutzungsausfallentschädigung bei wirtschaftlicher Unfähigkeit zur Ersatzbeschaffung oder Notreparatur nach Verkehrsunfall

OLG Düsseldorf v. 10.03.2008:
Nutzungsausfallentschädigung für Motorrad: Kein Verweis auf PKW als Zweitfahrzeug bei unterschiedlichem Nutzungswert

Landgericht Düsseldorf v. 14.01.2008:
Zur deliktischen Haftung bei fehlerhafter Kfz-Reparatur und Nutzungsausfallentschädigung bei finanzieller Notlage

Landgericht Krefeld v. 24.09.2007:
Nutzungsausfallentschädigung beim Autokauf: Anspruch auch ohne Verzug des Verkäufers bei zu vertretendem Mangel

Oberverwaltungsgericht NRW v. 30.01.2007:
Nutzungsausfallentschädigung für Dienstfahrzeuge der öffentlichen Hand

OLG Düsseldorf v. 20.08.2007:
Zur Mithaftung bei Geschwindigkeitsverstoß und Verletzung des Sichtfahrgebots auf nasser Fahrbahn bei Dunkelheit

Amtsgericht Lünen v. 18.01.2005:
Zur Darlegung der Dauer des Nutzungsausfalls bei tatsächlich durchgeführter Reparatur eines Unfallfahrzeugs

OLG Düsseldorf v. 03.07.2006:
Zur Darlegungslast bei finanzieller Unfähigkeit zur Reparatur eines Unfallfahrzeugs und der Obliegenheit zur Vorschussanforderung

OLG Hamm v. 23.02.2006:
Zur Nutzungsausfallentschädigung bei verzögerter Nacherfüllung beim Gebrauchtwagenkauf und fehlendem Nutzungswillen

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