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Das Recht auf ein faires Verfahren gebietet, dem Betroffenen Zugang zu allen schuldrelevanten Daten und Unterlagen zu gewähren, die seiner Verteidigung dienlich sein können, auch wenn diese nicht Teil der formalen Akte sind. Dies umfasst die gesamte Messreihe, Nachweise für die Eichbehörde, den Beschilderungsplan sowie Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts (letztere zeitlich begrenzt). Datenschutzrechtliche Bedenken stehen dem Akteneinsichtsrecht nicht entgegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |