|
Die Verwaltungsbehörde ist aus den Grundsätzen des fairen Verfahrens (Art. 6 I EMRK) verpflichtet, der Verteidigung auf deren Anforderung hin die komplette Messreihe nebst Token und Passwort zur Verfügung zu stellen, da nur so Fehlerquellen eines mobilen Messgerätes offenbart werden können. Zudem muss sie sich darüber erklären, ob seit der letzten Eichung Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Messgerät erfolgt sind, und gegebenenfalls die entsprechenden Nachweise offenlegen. Ein unbestimmter Antrag auf Einsicht in allgemeine Geräteunterlagen ist hingegen zurückzuweisen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |