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Die Prüfung der Erforderlichkeit des Herstellungsaufwandes nach einem Verkehrsunfall erfolgt anhand einer subjektbezogenen Schadensbetrachtung. Einem Laien, der Fachleute mit der Begutachtung und Reparatur beauftragt hat, kann ein unsachgemäßes oder unwirtschaftliches Arbeiten des Betriebes nicht zur Last gelegt werden, wenn für ihn im Rahmen der gebotenen Plausibilitätskontrolle nicht erkennbar ist, dass abgerechnete Verbringungskosten nicht erforderlich sein sollen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |