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Das Recht auf ein faires Verfahren erfordert, dem Betroffenen bzw. seinem Verteidiger Einsicht in die gesamte Messreihe (digitale Falldatensätze inklusive unverschlüsselter Rohmessdaten) bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Vitronic Poliscan FM 1 zu gewähren, um Fehlmessungen oder Fehlfunktionen aufzeigen zu können. Datenschutzrechtliche Bedenken treten gegenüber dem höherrangigen Anspruch auf ein faires Verfahren zurück. Auch die Konformitätserklärung und die Baumusterprüfbescheinigung sind dem Verteidiger zur Verfügung zu stellen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |