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Ein Anspruch auf Herausgabe der kompletten Messrohdaten einer Serie, die über die Messung des betroffenen Kraftfahrers hinausgehen, besteht nicht. Dies stellt weder eine Ungerechtigkeit noch einen Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens dar, da die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen ein Massenphänomen ist, das in einem einfach strukturierten und zügig zu bearbeitenden Verfahren bewältigt werden muss. Die Vorprüfung der Ordnungsgemäßheit standardisierter Messverfahren durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) dient als antizipiertes Sachverständigengutachten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |