|
Ein Betroffener im Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsübertretung in einem standardisierten Messverfahren hat einen Anspruch auf Einsicht in die digitalen Falldateien der gesamten Messreihe des Tattages im gerätespezifischen Format nebst des dazugehörigen Geräteschlüssels, um konkrete Einwendungen gegen die Messung erheben zu können. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 Abs. 1 OWiG ist zulässig und begründet; weder fehlendes Rechtsschutzinteresse noch Datenschutz oder Kosten stehen der Herausgabe entgegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |