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Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist auch bei einfacheren Verkehrsunfällen als erforderlich anzusehen, sodass die hierfür anfallenden Kosten zu ersetzen sind. Ein Verkehrsunfall, bei dem der Unfallgegner flüchtig war und nur Kennzeichen und Modell des Fahrzeugs vorlagen, qualifiziert sich nicht als einfach und erfordert die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Die Vorhaltung einer Rechtsabteilung durch eine Leasingfirma ist nicht streitentscheidend, da die Bearbeitung von Verkehrsunfällen nicht zu deren originären Aufgaben gehört. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |