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Angesichts der Regulierungs- und Nichtregulierungspraxis der Automobilversicherungswirtschaft sowie der regelmäßigen Kürzung von Schadenspositionen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall auch für geschäftserfahrene Personen und Unternehmen erforderlich und die Kosten sind erstattungsfähig. Dies gilt insbesondere, da die Abwicklung eines Verkehrsunfalls nicht zu den originären Aufgaben einer Rechtsabteilung gehört und die korrekte Schadensberechnung komplex ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |