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Grundsätzlich sind Rechtsverfolgungskosten im Rahmen eines Verkehrsunfalles vom Schädiger zu ersetzen. Ist es übliche Praxis der Versicherer, die Höhe der Gutachterkosten im Einzelnen anzugreifen und nur teilweise zu erstatten, ist es einem Geschädigten nicht zuzumuten, eine Rechtsverfolgung selbst in die Hand zu nehmen, auch wenn der Verkehrsunfall selbst einfach erscheint. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |