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Zu den Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Behauptung, Betäubungsmittel unbewusst und ungewollt konsumiert zu haben, sowie zu den behördlichen und gerichtlichen Aufklärungspflichten in einem solchen Fall (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung). In Verfahren wegen der Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis setzt der Senat den Streitwert in Hauptsacheverfahren auf den doppelten Auffangwert (= 10.000 Euro) fest, wenn es um eine qualifizierte berufliche Nutzung der Fahrerlaubnis geht. (Leitsätze des Gerichts) |