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Ein Kokainkonsum kann aus Chatnachrichten folgen, in denen der Konsum eingeräumt und dessen Qualität sowie körperliche Folgen bemängelt werden. Für die Wiedererlangung der Fahreignung nach Kokainkonsum bedarf es des Nachweises eines hinreichend langen Abstinenzzeitraums (im Regelfall mindestens ein Jahr, belegt durch Drogenscreenings) sowie einer stabilen Verhaltensänderung, die grundsätzlich durch eine medizinisch-psychologische Begutachtung zu erbringen ist. Ein bloßer Zeitablauf von zweieinhalb Jahren seit dem Konsum genügt hierfür nicht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |