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Trotz eines Zeitablaufs von über drei Jahren seit der Tat kann ein dreimonatiges Fahrverbot als Teil des ausHaupt- und Nebenstrafe bestehenden Gesamtstrafenübels verhängt werden. Zusatz: das OLG Hamm hat die Revision durch Beschluss vom 12.03.2026 verworfen, Az. III-5 ORs 4/26 (Leitsätze des Gerichts) |