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Das Landgericht Krefeld verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten und entzog ihm die Fahrerlaubnis, da er auf regennasser Fahrbahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um mindestens 168 km/h überschritt und dadurch einen tödlichen Unfall verursachte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |