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Das Landgericht Duisburg hat den Rechtsstreit ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt. Die Fragen betreffen die Befugnis nationaler Zivilgerichte, Schadensersatzansprüche für Kraftfahrzeuge zuzusprechen, die trotz EG-Typgenehmigung den Vorgaben des Unionsrechts nicht genügen, sowie die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast in solchen Fällen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |