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Ein Anspruch auf Vergütung für ein Sachverständigengutachten kann nur im Vorhinein abgetreten werden, wenn der Anspruch hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar ist. Dies ist nicht der Fall, wenn die Vergütung nach der erst noch zu ermittelnden Höhe der Reparaturkosten bemessen werden soll. Die BVSK-Honorartabelle dient der wettbewerbswidrigen Abstimmung von Endverbraucherpreisen innerhalb einer Branche. (Leitsätze des Gerichts) |