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Nach rechtskräftigem Abschluss der kostenverursachenden Instanz ist eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur möglich, wenn der Antrag zum Zeitpunkt der Erledigung des Verfahrens bewilligungsreif war und die Rechtsverfolgung hinreichende Aussichten auf Erfolg hatte. Eine hinreichende Erfolgsaussicht für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis fehlt, wenn die Kraftfahreignung des Bewerbers aufgrund eines negativen MPU-Gutachtens nicht positiv feststeht und gewichtige Zweifel verbleiben, die zu Lasten des Bewerbers gehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |