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Das Amtsgericht Detmold verurteilte die Angeklagte wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in mehreren Fällen, vorsätzlicher Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Der Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von 18 Monaten für die Neuerteilung festgesetzt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |