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Ein Car-Sharing-Kunde haftet vollumfänglich für Fahrzeugschäden, die während der Mietzeit entstehen, wenn er gegen vertragliche Untersuchungs- und Mitteilungspflichten sowie das strikte Alkoholverbot der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstößt. Die Aktivlegitimation des Car-Sharing-Anbieters kann durch Abtretung der fahrzeugbezogenen Ansprüche vom Leasinggeber begründet sein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |