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Hohe Mietwagenkosten können auch über einen langen Zeitraum hinweg erstattungsfähig sein, wenn der Geschädigte auf ein Fahrzeug angewiesen und aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vorzufinanzieren. Eine Verzögerung der Schadensregulierung durch den Haftpflichtversicherer, die die Mietdauer verlängert, kann die Erstattungsfähigkeit der dadurch entstehenden Kosten begründen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |