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1. Hält ein Fahrer seinen Pkw am rechten Fahrbahnrand kurzzeitig an, um sodann mit weiterem Ausschlag in die Fahrbahn rückwärts zum Wenden in eine Einfahrt zu setzen, muss er nach § 9 Abs. 5 Var. 3 und Var. 2 StVO jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer - insbesondere des nachfolgenden Verkehrs - ausschließen. 2. Zum notwendigen Seitenabstand bei der Vorbeifahrt an einem zunächst nur am Fahrbahnrand haltenden Pkw (Leitsätze des Gerichts) |