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Ein Angeklagter wurde wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Cannabis und mit Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Dem lag der Besitz von 2.076,04 g Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 329 g THC sowie 214,11 g Kokain mit einem Wirkstoffgehalt von 191 g Cocain-Hydrochlorid zum gewinnbringenden Weiterverkauf zugrunde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |