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Das Landgericht Paderborn hat entschieden, dass eine Abfindungsvereinbarung wegen eines Verkehrsunfalls fortbesteht und Zahlungsansprüche daraus bestehen, auch wenn die Beklagte die Anfechtung der Vereinbarung erklärt und einen Wegfall der Geschäftsgrundlage geltend gemacht hat. Ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung oder ein Wegfall der Geschäftsgrundlage wurden verneint. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |