Einleitung Weiterführende Links Allgemeines Kapitalabfindung Nachträgliche Abänderung Verjährung und Abfindungserklärung Genehmigung durch das Betreuungsgericht Prozessvergleich Vergleichskosten |
1. |
Fehleinschätzungen im Rahmen von Abfindungsvereinbarungen mit einem Haftpflichtversicherer liegen grundsätzlich im Risiko der Vertragsparteien. Die Sittenwidrigkeit eines Abfindungsvergleiches kann daher nicht aus Umständen hergeleitet werden, die dem Versicherer bei Abschluss des Vergleiches nicht bekannt waren.
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2. |
Der Versicherer ist nicht verpflichtet, im Interesse des Geschädigten Ermittlungsakten beizuziehen oder Auskünfte von Kranken-, Renten- oder Unfallversicherungsträgern einzuholen, bevor er den Abschluss eines Abfindungsvergleiches anbietet.
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- | entweder die Geschäftsgrundlage für den Vergleich weggefallen ist bzw. sich geändert hat, so dass eine Anpassung an die veränderten Umstände erforderlich erscheint, oder weil |
- | nachträglich erhebliche Äquivalenzstörungen in der Leistungen der Parteien eingetreten sind, die für den Kläger nach den gesamten Umständen des Falles eine ungewöhnliche Härte bedeuten. |